Hans Dampf und das Bestellerprinzip

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Hans Dampf und das Bestellerprinzip

wohnmixx - Immobilien in Chemnitz
Veröffentlicht von Alexander Kerle, Immobilienmakler Chemnitz in Rund um die Immobilie · Mittwoch 15 Jul 2015
Tags: Bestellerprinzip
„Super Sache, ich lass meine neue Mietwohnung durch Makler finden und bezahle Provision.“   …denkt sich Hotelgast und Mieter in spe Hans Dampf, der gerade bei seiner Ex ausgezogen ist. Und weil „Besteller sein“ bedeutend klingt und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eine bequeme Sache ist, beauftragt Hans Dampf  gleich 3 Makler. Bezahlen muss er ja nur einen von dreien und das auch nur im Erfolgsfall. Weiterhin schaltet Herr Dampf bei den großen Immobilienportalen Suchaufträge und nimmt sich zudem  vor, im Bekanntenkreis wegen  freiwerdenden Wohnungen herumzufragen… Nach drei Wochen hat Hans Dampf aus dem Freundes- und Kollegenkreis keinen verwertbaren Tipp bekommen, in den Immobilienportalen ist uch nur Wohnraum zu finden, der für Hans nicht in Frage kommt. Nicht einmal von einem der Makler ist ein Angebot eingegangen, obwohl unser Hans Dampf eine dicke Provision in Aussicht gestellt hat. Hans Dampf ist rat-, weil weiterhin wohnungslos…

An diesem fiktiven Beispiel wird es deutlich: Der Gesetzgeber hat in Sachen Bestellerprinzip nicht zu Ende gedacht. Hier wurde  ein Gesetz zusammengebaut, dem in Teilen der Bezug zur Realität fehlt! Nach der nun in Kraft getretenen Gesetzesregelung,  darf der Makler nur dann eine Provision von Hans Dampf verlangen,  wenn er freien Wohnraum explizit für ihn recherchiert und dann vom Vermieter die Zustimmung eingeholt hat, dass die Wohnung dem Hans Dampf angeboten werden darf. Entscheidet sich Hans Dampf für kein vorgelegtes Angebot, darf der  Makler alle für ihn akquirierten Wohnungen niemandem sonst gegen (Mieter-)  Provision vermitteln. Die ganze Maklerarbeit war also für die sprichwörtliche Katz.  Da alle von Hans Dampf beauftragten Makler davon ausgehen konnten, dass Hans nicht nur auf eine Karte setzt,  haben sie seinen Auftrag gar nicht erst bearbeitet. Denn kaum ein Makler könnte sich eine vergeblich erbrachte Dienstleistung auf Dauer leisten…


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